Beilage „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport" zum Sächsischen Amtsblatt

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Das Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport erscheint als Beilage zum Hauptwerk „Sächsisches Amtsblatt“ in der Regel am ersten Donnerstag eines Monats. Sofern der Donnerstag ein Feiertag ist, erscheint das Sächsische Amtsblatt mit Beilagen am folgenden Werktag.

Die Belieferung erfolgt nach Eingang Ihrer Bestellung. Die Printversion erhalten Sie per Post. Die elektronische Version stellen wir Ihnen unter www.sachsen-gesetze.de „Meine Verkündungsmedien“ zur Verfügung.

Das Abonnement kann ausschließlich schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderjahresende gekündigt werden.